Die Abrechnung unserer Praxisleistungen erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Diese ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.
Die aktuelle Version der GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Sie kann somit leider weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums, noch die aktuellen Kosten- und Preisentwicklungen der letzten 30-40 Jahre abbilden. Die Bundesärztekammer und die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sind "bemüht", einen GOÄ-Neu-Entwurf auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsgeschehen zu entwickeln.
Da die aktuell gültige GOÄ eine Vielzahl medizinischer Leistungen nicht beinhaltet, müssen diese gemäß Paragraph 8 GOÄ mit Hilfe von Analogziffern, die auf veraltete Gebührenleistungen referieren, berechnet werden. Ebenso wenig berücksichtigt die aktuelle GOÄ die Preis- und Kostenentwicklung der letzten 40 Jahre; entsprechend kann eine Faktor-Anpassung erforderlich sein.
Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über die häufigsten Leistungsziffern unserer ärztlichen Tätigkeit.
Abrechnungsziffern Praxis für Integrative Medizin 2022.pdf (282.12 kiB)